Münchberg Maskenpflicht am Gymnasium Münchberg

Die Maske gehört inzwischen genauso standardmäßig in den Schulrucksack wie Stift und Heft. Foto: Marijan Murat/dpa

Am Gymnasium in Münchberg ist ein weiterer Corona-Fall bekannt geworden. Dabei handelt es sich um einen Schüler der 8. Klasse.

 
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Münchberg - Am Gymnasium Münchberg ist ein weiterer - und damit ein dritter - Corona-Fall bekannt geworden. Das bestätigt das Landratsamt Hof auf Nachfrage der Frankenpost. Dabei handelt es sich auch diesmal um einen Schüler der achten Klasse. Dieser war bereits als Kontaktperson eines positiv getesteten Schülers einer anderen achten Klasse bekannt. Die Kontaktpersonen, darunter 20 Schüler und fünf Lehrkräfte wurden ermittelt, unter Quarantäne gestellt und noch am Freitag auf Covid-19 getestet.

Wie berichtet, wurde bereits Anfang der Woche ein Schüler einer achten Klasse positiv auf das Virus getestet. Am Donnerstag war ein zweiter Fall bekannt geworden. Durch den neuen Fall wurde auch die Quarantänezeit der Schüler aus der betroffenen Klasse sowie von neun Lehrkräften verlängert.

Die Schulleitung hat unterdessen reagiert und auf Basis ihres Hausrechts striktere Hygienevorschriften erlassen. Das geht aus einem am Donnerstag verschickten Elternbrief hervor, der unserer Zeitung vorliegt. Schüler und Lehrer müssen nun seit Freitag auch im Unterricht wieder Mund-Nasen-Schutz tragen.

Es könne "allzu rasch passieren, dass größere Teile unserer Schule in Quarantäne gehen müssen. Wir wollen alles dafür tun, eine Schulschließung im größeren Umfang zu vermeiden", steht in dem von Schulleiter Gerd Koppitz gezeichneten Schreiben. Bereits am Dienstag hatte er auf Nachfrage der Frankenpost erklärt, auf Sicherheit zu setzen und in der Tendenz restriktivere Maßnahmen zu ergreifen, als vom Kultusministerium gefordert. Für erneute Nachfragen war Koppitz am Freitag nicht zu sprechen.

"Die Maskenpflicht gilt wie bisher auf dem gesamten Schulgelände für Schülerinnen und Schüler sowie für das gesamte Personal und Gäste", heißt es in dem Elternbrief weiter. "Ab Freitag gilt die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte und pädagogische Betreuungskräfte auch während des Unterrichts sowie im Ganztagsbetrieb." Aus pädagogischen Gründen dürfe die Maske mit Erlaubnis der Lehrer im Unterricht kurz abgenommen werden. Dabei sei in besonderer Weise auf den vorgeschriebenen Abstand zu achten. "Darüber hinaus können spezielle Maßnahmen für einzelne Fächer ergriffen werden." Abschließend fordert Koppitz die Schüler dazu auf, den Mindestabstand auch auf dem Schulweg, an der Bushaltestelle und in der Freizeit einzuhalten.

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