Hof/Lichtenfels - Paragraf 177 Strafgesetzbuch (StGB) zufolge macht sich jemand strafbar, der "eine andere Person mit Gewalt, durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder unter Ausnutzung einer Lage" zu sexuellen Handlungen zwingt. "Hier liegt das Bild eines Opfers zugrunde, das sich wehren kann", sagte die Hofer Bundestagsabgeordnete Silke Launert. Nicht eingeschlossen seien Fälle, bei denen Widerstand zwecklos ist, weil der Täter Nichtkörperliches androht, wie den Verlust des Arbeitsplatzes, oder Überrumpelungen, wenn einer Frau in der U-Bahn unter den Rock gefasst wird.