"Für mich ist es aber ein mulmiges Gefühl, Dinge im Voraus zu bezahlen, auch ein Handwerker bringt ja erst seine Leistung, bevor es dafür Geld gibt", sagt Alexander Schmidt. Doch aufgrund seiner Erfahrungen verlange auch er nun immer das Geld vor der Lieferung der Ware. Dank guter Bewertungen seines Geschäfts im Internet könne er dies mit gutem Gewissen tun.
Probleme im Onlinehandel kennt die Helmbrechtser Rechtsanwältin Jutta Brannaschk aus ihrer täglichen Praxis. Genau wie beim Kauf im Laden gehe man bei einem Erwerb im Internet einen Kaufvertrag ein. "Wenn ich einen Artikel im örtlichen Geschäft kaufe und der ist Schrott, bringe ich ihn zurück - ich weiß ja, wo ich den Händler finde. Im Internet ist das oft nicht so einfach." Gerade hier agierten auch Verkäufer unter falschen Namen oder loggen sich auf den Account anderer Leute ein.
Zwar fanden die Behörden das oft heraus, aber die entsprechenden Ermittlungen dauerten oft lang. "Wer glaubt, nach der Anzeigenerstattung bewegt sich gleich etwas, liegt in der Regel falsch", erläutert die Juristin. Denn ein Strafverfahren habe das Ziel, den Schädiger zu bestrafen. Wer sein Geld wiederholen will, müsse den Zivilrechtsweg beschreiten; dabei vergehe von einer Klage bis zu einer möglichen Vollstreckung viel Zeit. In vielen Fällen haben dann die Schuldner kein Geld mehr, weil sie gegenüber dem Gerichtsvollzieher bereits eine sogenannte Vermögensauskunft (früher eidesstattliche Versicherung) abgegeben haben. Die Rechtsanwältin rät deshalb zur Vorsicht und genauen Abwägen der Risiken bei Kauf und Verkauf im Internet. So sollte man wissen, wie der Vertragspartner heißt, wo er wohnt und gegebenenfalls die angegebene Telefonnummer überprüfen. Eine Klage bei nicht bezahlten Beträgen um die 100 Euro erachte sie, wegen der hohen anfallenden zusätzlichen Kosten, ohne Rechtsschutzversicherung als sinnlos; gerade dies nutzten schwarze Schafe aus, indem sie bei verschiedenen Geschäftspartnern Geld oder Lieferung schuldig bleiben.
Für viele der geschädigten Privatleute ist es kein Trost, Recht zu bekommen, wenn beim Schuldner nichts zu holen ist. "Man hat Ansprüche, aber die sind aufwendig durchzusetzen", sagt die Juristin. Onlinegeschäfte seien zwar Kaufverträge nach normalen Regeln, doch die Risiken sind nicht selten höher, weil der Vertragspartner oft weit weg wohnt und der Gerichtsort bei Widerspruch gegen einen Mahnbescheid immer der Wohnort des Beklagten ist. Dies macht die Sache nicht einfacher.
Dennoch stellt Jutta Brannaschk positiv fest: "Der größte Teil aller im Internet getätigten privaten Geschäfte verläuft reibungslos."
Die Dreistigkeit des Kunden hat mich geärgert. Alexander Schmidt,
Online-Händler
Wer glaubt, nach der Anzeigenerstattung bewegt sich etwas, liegt in der Regel falsch. Jutta Brannaschk,
Rechtsanwältin