Vor 40 Jahren: Im Prozess gegen den ehemaligen Leiter des KZ-Außenlagers Helmbrechts, Alois Dörr, hält Verteidiger Steinacker sein Plädoyer. Er appelliert an die Richter und Geschworenen, sich die Frage zu stellen, wie sie selbst an Dörrs Stelle gehandelt hätten. Es sei leicht, heute aus der Sicht des geordneten Rechtsstaats schöne Thesen zu verkünden. In Dörrs Lage hätte "wohl keiner für sich garantieren können", ruft der Verteidiger. Dörr soll beim Abmarsch des Zuges in Helmbrechts einen generellen Schießbefehl gegeben haben; doch Häftlingszeugen hätten auch andere Mitglieder des Wachpersonals als "Totschläger und Schießer genannt", argumentiert der Anwalt weiter. Für die an Entkräftung und Krankheit gestorbenen Häftlinge könne Dörr nicht schuldig gesprochen werden. Die Verteidigung fordert daher Freispruch.