Münchberg - Der Antrag auf "Befreiung von der Hundesteuer für ein Jahr bei der Übernahme eines Hundes aus dem Tierheim" hat in der Stadtratssitzung Fragen aufgeworfen. Vor allem ging es darum, wer der Nutznießer wäre: das Tierheim oder der Hundehalter. Die Debatte glitt auch in eine Diskussion über verantwortungslose Besitzer ab, die die Hinterlassenschaften ihrer Hunde nicht beseitigen.