Karlsruhe/München - Graue Haare im Stoppelbart, Lachfalten um die Augen: Sieht Nils Kratzer deswegen zu alt aus, um an einem Sommerabend beim „Isarrauschen“ auf der Praterinsel in München zu feiern? Ja, entschieden die Sicherheitsleute an der Einlasskontrolle – und verwehrten dem damals 44-Jährigen und zwei Begleitern den Zutritt. Nein, findet Kratzer und sah sich diskriminiert. Er beruft sich auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und fordert 1000 Euro Entschädigung. Damit hat er sich durch die Instanzen geklagt. Sein Fall wird an diesem Donnerstag vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt. (Az. VII ZR 78/20)