Stuttgart - Pflaster, Finger-, Fingerkuppen- und Wundschnellverbände sind nur ein paar Dinge, die im Kfz-Verbandkasten vorgeschrieben sind. Nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist für Kraftfahrzeuge „das Mitführen von Erste-Hilfe-Material“ vorgeschrieben. Das sogenannte Normblatt DIN 13164 gibt vor, was ansonsten noch hineingehört: Verbandpäckchen und -tücher, Fixierbinden, eine Rettungsdecke, Kompressen, Dreieck- und Feuchttuch, eine Verbandkastenschere, medizinische Handschuhe sowie eine Erste-Hilfe-Broschüre und ein Inhaltsverzeichnis.