Nach Baumfäll-Aktion Wie fällt die Strafe aus?

Keine Genehmigung und dann auch noch die Säge auf einem Grundstück angelegt, das ihm gar nicht gehört: Bauunternehmer Dietz steht wegen der Baumfäll-Aktion am Metzdorfer Hang in Kulmbach immer mehr unter Druck.

 
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Wer in Kulmbach die Motorsäge an einen Laubbaum legt, braucht dafür eine Genehmigung. Die lag im Fall des Grundstücks am Metzdorfer Hang nicht nur nicht vor. Zwei der vier Bäume standen zudem auch noch auf städtischem Grund. Foto: /Klaus-Dietmar Gabbert/dpa