Es geht um die Frage, ob die jeweilige Gemeinde „sämtliche politischen und rechtlich zulässigen Maßnahmen“ ergreifen soll, die verhindern, dass die Brücke auf dem jeweiligen Gemeindegebiet realisiert wird. Stimmt die Mehrheit dem zu, wäre die Gemeinde dazu angehalten, im Fall der Fälle gegen die Pläne des Landkreises vor Gericht zu ziehen. Was spricht für und was spricht gegen die Brücken? Ein Gegner und ein Befürworter legen ihre Argumente dar.