Selbitz - Die bayerischen Städte und Gemeinden können nach einer Gesetzesänderung jetzt frei entscheiden, ob sie statt oder neben einmaligen Straßenausbaubeiträgen einen wiederkehrenden Beitrag erheben wollen. Der Haupt- und Finanzausschuss des Selbitzer Stadtrates hat dieses Thema im November vorberaten und dem Stadtrat - bei einem Abstimmungsergebnis von sechs zu zwei - empfohlen, am bisherigen System der einmaligen Beiträge festzuhalten.