Sollten Personen, bei denen ein Amtshindernis besteht (siehe Info-Kasten rechts) und die nicht ehrenamtlicher Stadt- oder Gemeinderat sein können, sich erst gar nicht zu einer Wahl aufstellen lassen?
Naila "Kein weiterer Fall bekannt"
Redaktion 05.07.2012 - 00:00 Uhr