Geändert wurde dazu der Paragraf 3 der aktuellen Haushaltssatzung. Der Hintergrund: "Um einer weiteren Baukostensteigerung bei der Generalsanierung der Grundschule entgegenzuwirken und die beauftragten Baufirmen für den Zeitraum der Bauausführung binden zu können, hat sich das Stadtbauamt entschieden, sämtliche ausstehenden Gewerke für die Baumaßnahme auszuschreiben", sagte dazu Bürgermeister Frank Stumpf in der jüngsten Stadtratssitzung. Um die vertraglichen Verpflichtungen, die laut Stadtbauamt bis voraussichtlich 2023 andauern werden, eingehen zu können, bedürfe es einer haushaltsrechtlichen Verpflichtungsermächtigung. Hierzu sei die Haushaltssatzung durch eine Nachtragshaushaltssatzung entsprechend zu ergänzen. Die Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 3,3 Millionen Euro würden auf die Jahre 2020 bis 2023 voraussichtlich mit jeweils 825 000 Euro aufgeteilt.