Neue Fußball-Regel Zehn Minuten Pause für Hitzköpfe

Künftig gibt es wieder Zeitstrafen im Fußball. Foto: imago images/Avanti/Avanti/Ralf Poller via www.imago-images.de

Drei Jahrzehnte nach der Abschaffung kommt die Zeitstrafe wieder zurück. Sie gilt bereits. Doch wann darf sie ausgeteilt werden?

 
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Oftmals amtiert auf den Sportplätzen in der Region nur ein Schiedsrichter. Von einem Team und Computer-Unterstützung kann er nur träumen. Doch immerhin haben die Unparteiischen in Bayern den Fifa-Referees etwas voraus: Sie haben bei ihren persönlichen Strafen eine Option mehr. Der Verbandstag des Bayerischen Fußball-Verbands (BFV) hatte unlängst beschlossen, die Zehn-Minuten-Zeitstrafe wiedereinzuführen. Wie der BFV am Freitag mitteilte, gilt die Regel ab sofort. Im Jahr 1991 wurde die Regel abgeschafft, als die Gelb-Roten Karten eingeführt wurden.

Allerdings ist es manchmal eben nicht so einfach mit Neuerungen. Der Teufel steckt auch bei der Zeitstrafe im Detail. So gilt die Regel nur in ausgewählten Spielklassen: von der untersten Spielklasse (in der Region: die A-Klasse) bis einschließlich zur Landesliga. Ab der Bayernliga der Männer und in Verbands-Pokalspielen dürfen die Schiedsrichtern die Zeitstrafe nicht mehr anwenden. Dasselbe gilt für Testspiele mit Beteiligung von Mannschaften der 1. und 2. Bundesliga, 3. Liga, Regional- und Bayernligisten. Bei den Frauen gilt die Regel bis einschließlich zur Bayernliga.

Das alles zeigt schon: einfacher wird es keinesfalls. Deshalb hatte der frühere Pressecker Kreisliga-Coach Michael Werzer kürzlich bei einem Trainertalk in Kulmbach auch angemahnt: „Man muss nicht alle Jahre was ändern. Ich denke, wir haben so viel Spaß an unserem Hobby, dass man nicht jedes Jahr irgendwelche Regeländerungen neu erfinden muss. Man sollte den Fußball einfach so lassen, wie er ist.“ Allerdings: Eine Mehrheit der Vereine hatte sich in der Online-Abstimmung vor dem Verbandstag für die Zeitstrafe ausgesprochen. Der Dauerkonflikt zwischen Bewahrern und Modernisieren ging in dieser Runde also an die Progressiven.

Die Entscheidung aus dem Juni hatte allerdings die Verbandsausschüsse eine ambitionierte Hausaufgabe mitgegeben: Denn wie sollte die Regel angewendet werden? Die Durchführungsbestimmungen sehen nun vor, dass die Schiedsrichter einen „größeren Ermessensspielraum“ besitzen. Zehn Minuten Pause gibt es laut BFV für „Vergehen, bei denen eine Gelbe Karte zu wenig, aber eine Rote Karte zu viel wäre, kann jetzt eine Zeitstrafe ausgesprochen werden“.

Zeitstrafen können ohne eine vorherige Verwarnung ausgesprochen werden, danach ist allerdings keine Verwarnung mehr möglich – es würde entweder Gelb-Rot oder Rot folgen. Die Zeitstrafe darf auch nur gegen Spieler ausgesprochen werden. Trainer, Betreuer oder Wechselspieler können keine Zeitstrafe erhalten.

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