Neuenmarkt Bauherren müssen sich gedulden

Werner Reißaus
Der Schutzdamm im Baugebiet "Steigengasse II" ist inzwischen errichtet. Aus Gründen der Rechtssicherheit wird er in der Legende des Bebauungsplanes aufgenommen. Foto: Werner Reißaus Quelle: Unbekannt

Die Gemeinde Neuenmarkt muss den Bebauungsplan "An der Steigengasse II" ändern. Erst nach der Genehmigung können die Grundstücke verkauft werden.

 
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