Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatzurteil hohe Ansprüche an die Risikoaufklärung vor Lebend-Organspenden gestellt. Der VI. Zivilsenat gab zwei Spendern Recht, die nach Nierenspenden unter gesundheitlichen Beeinträchtigungen leiden und Schadenersatz sowie Schmerzensgeld wegen unzureichender Aufklärung forderten. Entscheidend sei, dass potenzielle Organspender über sämtliche Risiken umfassend aufgeklärt werden müssten, urteilten die BGH-Richter.