Beate Zschäpe wird zu lebenslanger Haft verurteilt. Zudem stellt das Oberlandesgericht München auch die besondere Schwere der Schuld fest. Eine Sicherungsverwahrung wurde nicht angeordnet.

Die Hauptangeklagte Beate Zschäpe wird des zehnfachen Mordes schuldig gesprochen. Sie wurde zudem als Mitglied einer terroristischen Vereinigung, ebenso als Mittäterin zweier Bombenanschläge, als Mittäterin von 15 Raubüberfällen sowie als Mittäterin eines Mordanschlages auf zwei Polizisten schuldig gesprochen.

Das Oberlandesgericht ordnete jedoch keine Sicherungsverwahrung im Anschluss an die Haftstrafe an. Das Gericht sei zu dem Schluss gekommen, dass eine Sicherungsverwahrung nicht erforderlich sei, sagte der OLG-Pressesprecher Florian Gliwitzky nach der Urteilsverkündung.

Neben der Hauptangeklagten Beate Zschäpe standen beim NSU-Prozess in München auch vier mutmaßliche Helfer vor Gericht.

Der ebenfalls aus Thüringen stammende Mitangeklagte Ralf Wohlleben wird als Waffenbeschaffer für den "Nationalsozialistischen Untergrund" zu zehn Jahren Haft verurteilt. Das Gericht spricht Wohlleben der Beihilfe zum Mord schuldig.

Der Mitangeklagte Holger G. wird zu drei Jahren Haft verurteilt. Das Oberlandesgericht München spricht G. der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung schuldig. G. hatte zugegeben, dem NSU-Trio einmal eine Waffe übergeben und den Untergetauchten mit falschen Papieren geholfen zu haben. Die Bundesanwaltschaft hatte fünf Jahre Haft gefordert, die Verteidiger hatten für eine Strafe von "unter zwei Jahren" plädiert.

Der Mitangeklagte André E. wird zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Das Oberlandesgericht München spricht E. allerdings nicht der Beihilfe zum versuchten Mord schuldig, wie dies die Bundesanwaltschaft gefordert hatte. Es verurteilt den 38-Jährigen, der bei der Tarnung des NSU-Trios im Untergrund geholfen haben soll, lediglich wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Die Verteidiger hatten einen Freispruch von sämtlichen Anklagepunkten für ihren Mandanten gefordert.

Den Mitangeklagten Carsten S. hat das Oberlandesgericht zu drei Jahren Jugendstrafe verurteilt. Die Richter sprachen S. ader Beihilfe zum Mord in neun Fällen schuldig, verurteilten ihn aber nach Jugendstrafrecht, weil er zur Tatzeit noch Heranwachsender war. S. hatte gestanden, dem "Nationalsozialistischen Untergrund" die "Ceska"-Pistole übergeben zu haben, mit der die Neonazi-Terroristen später neun Menschen erschossen.

Die Anklage hatte eine Jugendstrafe von drei Jahren gefordert - und dabei die Aufklärungshilfe und das Schuldeingeständnis von Carsten S. positiv gewertet. Die Verteidiger hatten dagegen Freispruch gefordert - ihr Mandant habe nichts von den geplanten Morden des NSU gewusst.

Die Türkische Gemeinde in Deutschland (TGD) hat die Verurteilung von Beate Zschäpe zu lebenslanger Haft begrüßt. Der Verband forderte aber weitere Strafverfahren gegen «das Unterstützernetzwerk des NSU». Auch für den Thüringer Ministerpräsidenten Bodo Ramelow (Linke) bleiben nach der Verurteilung von Zschäpe zu viele Fragen ungeklärt. «Fragen nach einem möglichen Unterstützernetzwerk des NSU und der Mitverantwortung der Geheimdienste sind in diesem Prozess nicht oder nur sehr verengt thematisiert worden», sagte Ramelow am Mittwoch. dpa