Nach der Beweisaufnahme lasse sich nicht feststellen, «dass Beate Zschäpe eine Terroristin, Mörderin und Attentäterin ist», sagte Rechtsanwalt Wolfgang Stahl am Dienstag vor dem Münchner Oberlandesgericht. Er zitierte dabei den Strafrechtler Claus Roxin, der 2013 in einem Interview gesagt hatte: «Es ist sicherlich keine wünschenswerte Lebensform, mit zwei Mördern zusammenzuleben, aber das macht einen Menschen noch lange nicht selbst zum Mörder.» Die Anklage aber argumentiere auf Basis des Satzes: «Wer mit Verbrechern zusammenlebt, ist selbst Verbrecher.»