München/Bayreuth/Kulmbach - Seit dieser Woche wird bei der Erteilung von waffenrechtlichen Erlaubnissen grundsätzlich auch eine Anfrage beim Verfassungsschutz gestartet. Mit dem Terroranschlag von Hanau hat das hingegen nichts zu tun, der Beschluss war im Bundestag bereits 2019 gefasst worden.