Am Nachmittag stritten sich das Bundesamt und die Partei um die Frage, ob der Verfassungsschutz die Partei überwachen muss oder ob es ein Ermessen gibt. Die Partei geht bei ihrer Beobachtung von einem Ermessensmissbrauch aus, wie ihr Anwalt betonte. Roth widersprach und erklärte, dass der Verfassungsschutz die Pflicht habe, zu ermitteln.
Nach den zwei ersten Verhandlungstagen im März und der folgenden Unterbrechung drückte der 5. Senat des OVG am Donnerstag etwas mehr aufs Tempo. Der Vorsitzende Richter Gerald Buck unterbrach die Beteiligten mehrfach, wenn bereits bekannte Inhalte wiederholt wurden.
Die von den AfD-Anwälten vorher angekündigten neuen 457 Beweisanträge waren noch kein Thema. Nach neun Stunden mündlicher Verhandlung waren Buck und seine Richterkollegen mit dem vorgegebenen Programm nicht fertig. Buck vertagte auf Freitag.
Bis Juni hat das OVG noch elf Termine angesetzt. Wann es ein Urteil geben könnte, ist derzeit nach Angaben einer Gerichtssprecherin nicht absehbar.