Eine Hundehalterin aus Österreich, deren Tiere eine Joggerin totgebissen hatten, muss nun doch nicht ins Gefängnis. Das Landgericht Linz habe die verhängte Haftstrafe in eine Geldstrafe umgewandelt, bestätigte ein Gerichtssprecher am Donnerstag einen Bericht der „Oberösterreichischen Nachrichten“. Der Verteidiger hatte die nachträgliche Strafminderung beantragt.