Wie bereits berichtet, gilt die 3G-Regel im Landkreis Wunsiedel seit Montag nicht mehr. Der Inzidenzwert von 35 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner war an drei aufeinanderfolgenden Tagen in der vergangenen Woche unterschritten worden. Anbieter, Veranstalter oder Betreiber brauchen daher Impfnachweise, Genesenen- oder Testnachweise nicht mehr zu überprüfen, da diese für geschlossene Räume bei einer Inzidenz von 35 und darunter nicht verpflichtend sind. Dies gilt für öffentliche und private Veranstaltungen bis 1000 Personen in nicht privaten Räumlichkeiten, für Sportstätten und Fitnessstudios, für Theater und Kinos, Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, für Gastronomie und Beherbergungswesen, für Bibliotheken und Archive, für berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung, Musikschulen, Fahrschulen und Erwachsenenbildung sowie für Bäder, Thermen, Saunen, Solarien, Freizeitparks, Indoorspielplätze und Spielhallen. Das gilt auch für Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist und die keine medizinischen oder therapeutischen Leistungen sind.