Prag - Ein Überlassungsvertrag, den die 29-Jährige mit ihrem Großvater kurz vor dessen Tod unterzeichnet hatte, sei ungültig, entschieden die Richter nach Angaben der Nachrichtenagentur CTK. Alleiniger Lizenzgeber ist damit eine Nachlassverwalterin, die alle möglichen Erben vertritt. Miler (1921-2011) hinterließ mehrere Testamente, deren Gültigkeit in seperaten Verfahren angefochten wird.