Mühlhausen/Karlsruhe - Der Angriff von zwei Männern aus der rechtsextremen Szene auf zwei Journalisten im Jahr 2018 im nordthüringischen Fretterode muss vor Gericht neu verhandelt werden. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hob das Urteil des Landgerichts Mühlhausen vom September 2022 wegen sachlich-rechtlicher Fehler auf, wie die Karlsruher Richter am Mittwoch mitteilten. Damit hatten die Revisionen der Staatsanwaltschaft und eines Nebenklägers Erfolg. Das Landgericht hatte die beiden Angeklagten wegen Sachbeschädigung und gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe sowie zur Ableistung von Arbeitsstunden verurteilt. Mit dem Urteil blieb das Gericht deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft.