Im Prozess um den versuchten Mord an einer Bewährungshelferin hat das Landgericht Hof den 35-jährigen Angeklagten Paul K. wegen versuchten Mordes, besonders schwerer Vergewaltigung, Geiselnahme und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt. Das Gericht folgte damit im Strafmaß exakt dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidiger K.s hatten auf eine Freiheitsstrafe von acht Jahren plädiert. Zudem verhängten die Richter des Schwurgerichts die Maßregel der zeitlich unbegrenzten Unterbringung des Angeklagten Paul K. in einer geschlossenen Psychiatrie. In der Notwendigkeit der Unterbringung waren sich alle Prozessbeteiligten einig. Ein Gutachter hatte ihm eine tiefgehende Persönlichkeitsstörung attestiert, weswegen das Gericht von einer Einschränkung der Steuerungsfähigkeit ausging. Aus der Forensik wird der 35-Jährige erst wieder entlassen, wenn er keine Gefahr mehr für die Allgemeinheit darstellt. Das Urteil wurde noch im Gerichtssaal rechtskräftig. Paul K. erklärte wörtlich: „Ich nehme das Urteil an, wie es ist.“ Auch die Staatsanwaltschaft erklärte daraufhin den Verzicht auf Rechtsmittel. Schon während des Prozesses hatte er die Verurteilung zu einem Schmerzensgeld von 50 000 Euro akzeptiert.