Fall Lena Vergewaltigung in Kinderheim: Revision eingelegt

Im Prozess um den Tod einer Zehnjährigen in einem Kinderheim in Wunsiedel ist in der vorigen Woche ein Urteil gefallen. Nun legen Staatsanwaltschaft und der Anwalt des Nebenklärgers Revision ein.

 
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Das Landgericht in Hof. Foto: Florian Miedl

Im Prozess um den Tod einer Zehnjährigen in einem Wunsiedler Kinderheim ist ein 26-Jähriger in der vorigen Woche wegen Vergewaltigung des Mädchens zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Nun haben die Staatsanwaltschaft und der Anwalt des zwölfjährigen Nebenklägers Revision eingelegt, wie ein Sprecher des Landgerichts Hof am Donnerstag mitteilte.

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Eine Jugendkammer hatte den Angeklagten am vergangenen Mittwoch unter anderem der Vergewaltigung und des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern schuldig gesprochen. Er soll die Zehnjährige in der Nacht auf den 4. April 2023 nach einem Einbruch in das Heim vergewaltigt haben.
 

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Ein damals elf Jahre alter Junge aus dem Heim soll das Mädchen bei einem Streit später in derselben Nacht getötet haben. Der mittlerweile Zwölfjährige kann strafrechtlich nicht belangt werden. Da er von dem Angeklagten in der Nacht ebenfalls sexuell missbraucht worden sein soll, war er als Nebenkläger in dem Verfahren zugelassen.

Der 26 Jahre alte Müllwerker, der früher selbst mehrfach in dem Heim untergebracht war, hatte die Vergewaltigung im Prozess gestanden, eine Beteiligung am Tod des Mädchens aber von sich gewiesen. Diese war auch nicht Teil der Anklage.

Die Staatsanwaltschaft Hof ermittelt nach dem Tod des Mädchens weiterhin gegen Unbekannt wegen Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht. Ein Abschluss der Ermittlungen sei derzeit bis Ende Juni vorgesehen, teilte ein Sprecher mit. Zuvor war ein Ergebnis der Ermittlungen bereits bis Ende März erwartet worden.