Bis zur Gesundheitsreform 1996 konnte ein Hausarzt einem Patienten eine Badekur über mehrere Wochen verschreiben. Die Kosten für die vom Kurarzt verordneten Behandlungen übernahm die Krankenkasse. Der Patient erhielt einen fixen Zuschuss für die Unterbringung und musste den übersteigenden Betrag selbst zahlen, wenn er beispielsweise komfortabler wohnen wollte. Im Zuge der seinerzeitigen drastischen Sparmaßnahmen, deren medizinischer nutzen stets umstritten war, war damit Schluss. Ein harter Schlag für die Kurorte, denen dadurch viele Gäste abgingen. Wie viele, das zeigt das Beispiel Bad Rodach. „Wir hatten damals rund 150000 Kurgäste pro Jahr, die auf der Grundlage von Leistungen gesetzlicher Krankenkassen in unsere Therme kamen. Heute sind es vielleicht 3000 oder 4000“, berichtet Bürgermeister Tobias Ehrlicher.