Rehau Die neue Vereinsförderung

Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen werden künftig zu zehn (statt fünf) Prozent gefördert. Anschaffungen, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen sowie Eigenleistungen von Vereinsmitgliedern bleiben nicht förderfähig.

 
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