Rehau Freibad öffnet am Samstag

red
Das Springerbecken wird vorerst nur für bestimmte Zeiten geöffnet. Foto: Uwe von Dorn

Der Badespaß ist aber mit vielen Auflagen verbunden. Körperkontakt ist zu vermeiden, auch zwischen Kindern im Nichtschwimmerbereich.

 
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Rehau - Das Rehauer Freibad öffnet am Samstag, 29. Mai, um 10 Uhr. Dritte Bürgermeisterin Kerstin Kropf wird den ersten Badegast begrüßen. Das Freibad ist täglich von 10 bis 19 Uhr geöffnet. Das Nutzungs- und Hygienekonzept ist ausgearbeitet. Hier die Regelungen:

• Am Eingang muss ein Formular abgegeben werden, auf dem die Kontaktdaten (Name und sichere Erreichbarkeit) aller Personen, die das Bad besuchen, der Tag sowie die Dauer des Aufenthalts angegeben sind. „Die dafür geltenden Datenschutzvorschriften werden natürlich beachtet“, heißt es in einer Mitteilung der Stadt. Der Besucher bestätigt mit seiner Unterschrift auf diesem Formular ausdrücklich, dass er die Einhaltung der jeweils geltenden Kontaktbeschränkungen auch innerhalb des Freibades eigenverantwortlich beachtet. Das Formular kann von der Homepage des Freibades und der Stadt Rehau heruntergeladen und sollte fertig ausgefüllt mitgebracht werden, um Verzögerungen und Warteschlangen am Eingang zu vermeiden. Für den Ausnahmefall werden aber auch am Eingang Formulare ausliegen. Das Formular muss bei jedem Eintritt abgegeben werden. Sollte sich eine Warteschlange bilden, ist der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Um die Wartezeit zu verkürzen, wird empfohlen, das Eintrittsgeld passend mitzubringen: drei Euro für Erwachsene, 1,50 Euro ermäßigt.

• Der Eintritt wird in bar am Eingang kassiert. Es kann nur der Einzeleintritt angeboten werden. Zehner- und Zwanziger-Karten haben in der Saison 2021 keine Gültigkeit, ebenso Saison- oder Familienkarten.

• Im Freibad dürfen gleichzeitig maximal 750 Personen anwesend sein – diese Obergrenze dürfte aber sehr selten erreicht werden. Eine Anmeldung ist deshalb nicht vorgesehen.

Kinder unter zwölf Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder eines anderen betreuuenden Erwachsenen ins Bad. Bei Unklarheit über das Alter muss sich der Jugendliche ausweisen oder über das Formblatt zur Erfassung der Kontaktdaten die Altersbestätigung eines Erziehungsberechtigten nachweisen. Ausgeschlossen sind Personen, die an Corona erkrankt sind, einschlägige Symptome aufweisen oder in den letzten 14 Tagen Kontakt zu aktuellen Fällen hatten.

• Sofern die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Hof über 50 liegt, ist der Eintritt ins Freibad nur mit einem höchstens 24 Stunden alten POC-Antigentest oder PCR-Test oder nach einem vor Ort unter Aufsicht vorgenommenen Laienschnelltest möglich. Dies gilt nicht für vollständig geimpfte Personen, bei denen seit der letzten Impfung mindestens 14 Tage vergangen sind, und auch nicht für genesene Personen, wenn die zugrunde liegende Testung mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurück liegt.

• Im Eingangsbereich, im Umkleidebereich, bei der Benutzung der WCs und immer dann, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, muss ein Mund-/Nasenschutz getragen werden, entweder die sogenannte medizinische Gesichtsmaske oder eine FFP2-Maske.

Geöffnet sind Liegewiese, Kinderspielplatz, Kinderplanschbecken, Nichtschwimmerbecken und 50-m-Becken. Das Springerbecken wird nur für bestimmte Zeiten geöffnet. Fußballbolzplatz und Beachvolleyballfeld sind wegen des Körperkontaktverbots geschlossen.

• Die Zahl der Badenden in den einzelnen Becken ist begrenzt und wird von der Aufsicht überwacht. Das 50-m-Becken wird längs in zwei Hälften geteilt, in denen jeweils in eine Richtung geschwommen werden darf. Ein- und Ausstieg ist nur an den dafür vorgesehenen Stellen erlaubt.

• Der Wasserpilz wird nicht betrieben. Ob die Rutsche ins Nichtschwimmerbecken geöffnet werden kann, hängt davon ab, ob der Mindestabstand eingehalten wird. Spielgeräte werden nicht ausgegeben.

• Die Umkleidekabinen im überdachten Eingangsbereich sind geöffnet. Die Wärmehalle mit den dortigen Umkleidemöglichkeiten, WCs und Duschen sowie der Babywickelraum bleiben geschlossen.

•Am Kinderspielplatz und im Planschbecken haben die Erziehungsberechtigten die Verantwortung dafür, dass sich keine Ansammlungen bilden und die Kinder ausreichend Abstand einhalten. Körperkontakt soll nicht stattfinden. Das gilt insbesondere auch für Kinder und Jugendliche und für die Nutzung des Nichtschwimmerbeckens. Zur Einhaltung des Mindestabstandes gelten auch im Freibad die allgemein für Rehau verfügten, von der Sieben-Tage-Inzidenz abhängigen Vorgaben.

• Der Kiosk wird vom Pächter betrieben. Die Minigolfanlage bleibt vorerst geschlossen. Im Bad werden ausreichend Desinfektionsmittel angeboten. red

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