Bei einem Down-Syndrom haben Menschen in jeder Zelle ein Chromosom mehr. Das Chromosom 21 ist dreifach vorhanden, daher die Bezeichnung Trisomie 21. Folgen sind körperliche Auffälligkeiten und eine verlangsamte motorische, geistige und sprachliche Entwicklung. Die Ausprägungen sind aber sehr unterschiedlich.
Aus dem Bundestag kam ein geteiltes Echo. Die SPD-Abgeordnete Hilde Mattheis sprach von einer "Entscheidung für die Wahrung des Selbstbestimmungsrechts der Frauen". Die Frage der Kostenübernahme durch die Kassen sei "zuvorderst eine soziale, keine ethische". Die FDP-Gesundheitsexpertin Christine Aschenberg-Dugnus sagte: "Ein solcher Test darf nicht vom Geldbeutel abhängen." Wichtig sei die ärztliche Beratung, die auch zum Gegenstand haben müsse, dass ein Leben mit einem Kind mit Down-Syndrom sehr erfüllend sein kann.
Die behindertenpolitische Sprecherin der Grünen, Corinna Rüffer, betonte, die jetzige Entscheidung werde keinesfalls das Ende der Debatte sein. "Auch mit Blick auf künftige Tests müssen wir die Grenzen und Bedingungen molekulargenetischer Testverfahren in der Schwangerschaft festlegen - und das wird der Bundestag auch tun", sagte sie der Deutschen Presse-Agentur noch vor dem G-BA-Beschluss.
Rüffer und weitere Abgeordnete hatten bereits eine offene Debatte im Parlament zu ethischen Fragen initiiert. Dabei wurde im April breite Unterstützung für eine Anerkennung als Kassenleistung deutlich. Es gab aber auch übereinstimmende Rufe nach besserer Unterstützung von Menschen mit Behinderungen. Konkrete Anträge gibt es noch nicht. Der G-BA-Vorsitzende Hecken betonte nach Bitten um eine Verschiebung des Beschlusses, dieser sei nun nötig gewesen. Dieser begründe derzeit aber noch keine Leistungsansprüche und halte dem Bundestag alle Handlungsoptionen offen, schrieb er an eine Gruppe von Abgeordneten.