Schlechte Ausrede Hof: Betrunkener mit Gummistiefeln will nachts joggen

Gummistiefel. Symbolfoto. Foto: picture alliance / dpa | Uwe Zucchi

Die von der Bundesregierung vorgesehenen Lockerungen der Ausgangsbeschränkung hat ein 51-jähriger Hofer in der Nacht zum Sonntag wohl etwas falsch verstanden.

 
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Hof - Zunächst hatte ein Autofahrer in der Nacht zum Sonntag gegen 1 Uhr die Polizei verständigt, als ihm an der Ernst-Reuter-Straße ein torkelnder Fußgänger aufgefallen war. Als die Hofer Beamten diesen kontrollierten, konnte er sich laut Polizeibericht nur schwer auf den Beinen halten, so betrunken war er.

Er gab gegenüber den Polizisten an, er sei noch Joggen gewesen. Der Mann trug Gummistiefel. Die Erklärung überzeugte die Beamten angesichts des Schuhwerks und der Alkoholisierung nicht.

Zumal ist es in Bayern nach 22 Uhr ohnehin nicht erlaubt joggen zu gehen. Denn im Freistaat wurde die Sportregelung nicht umgesetzt, erläutert die Polizei. In anderen Bundesländern dagegen können Menschen mittlerweile bis 0 Uhr draußen joggen oder spazieren gehen. Um 1 Uhr morgens hätte der Mann allerdings auch dort gegen die Ausgangsbeschränkung verstoßen.

Der nächtliche Spaziergänger aus Hof wird nun wegen eines Verstoßes gegen die nächtliche Ausgangsbeschränkung angezeigt. Die Beamten stellten in der Nacht noch sicher, dass der Mann wohlbehalten nach Hause kam.

Die Polizei musste in der Nacht zum Sonntag noch acht weitere Verstöße gegen die nächtliche Ausgangssperre im Hofer Stadtgebiet feststellen. Dazu wurden die Beamten zu Streitigkeiten und Ruhestörungen gerufen, wobei sie je einen Fall von Körperverletzung und Beleidigung sowie weitere neun Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen zur Anzeige bringen mussten.

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