Der 30-Jährige war schon als Jugendlicher wegen einer Sexualstraftat verurteilt worden. Er verbrachte deshalb zehn Jahre in einem psychiatrischen Krankenhaus. Bis Anfang 2022 war der Mann in einem Programm für rückfallgefährdete Sexualstraftäter.
Erst nach dem Tod von Ayleen wurde bekannt, dass drei Mädchen im ersten Halbjahr 2022 Anzeige gegen den Mann erstattet hatten. Zwei Mädchen im Alter von 14 Jahren warfen ihm Nötigung und sexuelle Belästigung vor. Ende April soll er versucht haben, ein 17 Jahre altes Mädchen unter anderem durch Textnachrichten zu einer Beziehung zu nötigen. Nach der Anzeige in diesem Fall hatte es nach Polizeiangaben unter anderem eine Gefährderansprache gegeben.
Nach der Haft droht dem Mann auch Sicherungsverwahrung
Das Landgericht Gießen muss nun über die Zulassung der Anklage entscheiden, ein Termin für den Prozess steht noch nicht fest. Bei einer Verurteilung geht es nach Angaben der Staatsanwaltschaft auch um eine mögliche Sicherungsverwahrung für den 30-Jährigen im Anschluss an die Haftstrafe.
Ein Sprecher des Landgerichts Gießen sagte, die Anklage sei eingegangen und werde nun in einem sogenannten Zwischenverfahren geprüft. Ob am Ende das Hauptverfahren - also ein Prozess - gegen den Angeklagten eröffnet wird, stehe noch nicht fest. Die Prüfung durch die zuständige Schwurgerichtskammer wird dem Sprecher zufolge voraussichtlich mehrere Monate dauern.
Das Landgericht Gießen hatte in der Vergangenheit schon öfter große und von einer breiten Öffentlichkeit verfolgte Mordprozesse verhandelt. Im November 2018 etwa verurteilte es den Mörder der achtjährigen Johanna rechtskräftig zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Aktuell hat es die Schwurgerichtskammer mit einem mutmaßlich 2016 in Mittelhessen begangenen Mord an einem Mann zu tun, dessen Leiche bis heute nicht gefunden wurde. Der Indizienprozess gegen zwei Angeklagte läuft bereits seit April 2021.