Bereits kurz nach Bekanntwerden der Kommunalwahl-Ergebnisse hätten sich mehrere Bürger an die Fraktion gewandt und die fehlende Vertretung Förbaus im neuen Stadtratsgremium moniert. Die bayerische Gemeindeordnung sehe für diesen Fall die Wahl eines Ortssprechers vor. Voraussetzung seien Unterschriften von einem Drittel der wahlberechtigten Einwohner, die die Einberufung einer Ortsteilversammlung beantragen. Mit der Unterschrift werde somit kein einzelner Kandidat unterstützt oder gewählt, sondern lediglich eine Ortsteilversammlung zur geheimen Wahl einer Person auf den Weg gebracht. Interessierte Wahlberechtigte können sich dann im Rahmen der Versammlung zur Wahl stellen. Zur Einberufung einer Ortsteilversammlung in Förbau sind rund 300 Unterschriften erforderlich.