In den vergangenen Tagen zogen Zollbeamte der Kontrolleinheit Verkehrswege Selb des Hauptzollamts Regensburg neben fünf Schlagringen, drei verbotenen Butterflymessern und zwei als Taschenlampen getarnten Elektroschockern, etwa 300 Feuerwerkskörper ohne die erforderlichen Prüfkennzeichen aus dem Verkehr.

„Anscheinend finden auch während des Jahres genügend Feiern statt, wie runde Geburtstage, die mit verbotenen Feuerwerkskörpern attraktiver gestaltet werden sollen“, sagt Johannes Kopp, Leiter der Kontrolleinheit Verkehrswege Selb.

„Wer mit derartigen Feuerwerkskörpern angetroffen wird, muss jedoch mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe mit bis zu drei Jahren wegen eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz rechnen“, sagt Kopp.

Diese ungeprüften Feuerwerkskörper können zu schlimmen Verletzungen, wie zum Beispiel Verbrennungen, Verlust von Gliedmaßen, Augenlicht oder Verätzungen führen.

Legale Feuerwerkskörper durchlaufen daher aufwendige Prüfverfahren und werden mit entsprechenden CE-Kennzeichen und einer Registriernummer versehen.

Nicht nur um Ärger mit dem Zoll zu vermeiden, sondern vor allem zur eigenen Sicherheit sollte man von illegalen Feuerwerkskörpern, auch während des Jahres, die Finger lassen.