Selb Unerlaubte Beihilfe bei der Einreise

In gleich drei Fällen leisteten Männer am vergangenen Sonntag bei Grenzübertritten von Tschechien nach Deutschland Beihilfe zur unerlaubten Einreise und machten sich damit selbst strafbar.

 
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Schirnding/Selb – Bereits gegen 4.45 Uhr rollte ein Pkw mit deutscher Zulassung über den ehemaligen Grenzübergang Selb/Asch nach Deutschland. Bei einer Kontrolle des 19-jährigen Fahrers stellten Selber Bundespolizisten fest, dass der junge Albaner nach der Stempellage in seinem Reisepass die zulässige Aufenthaltsdauer bereits im Schengengebiet um 58 Tage überschritten hatte. Nach Abschluss der grenzpolizeilichen Sachbearbeitung und Erstattung einer Strafanzeige musste er nach Tschechien zurückkehren. Auch für den Beifahrer und Halter des Wagens -mit gültigem Reisepass und Aufenthaltstitel- bleibt dies nicht ohne Konsequenzen: Er hat sich wegen Beihilfe zur unerlaubten Einreise zu verantworten.


So ergeht es auch einem 51-jährigen Reisenden, der gegen 17 Uhr auf der grenzüberschreitenden Bundesstraße 303 im Bereich Schirnding von der Kontrolleinheit Verkehr des Selber Zolls angehalten wurde. Hier konnte die 54-jährige Beifahrerin keine erforderlichen Reisedokumente vorlegen. Daraufhin übernahm die zuständige Selber Bundespolizei die weitere grenzpolizeiliche Sachbearbeitung. Die Vietnamesin und ihr deutscher Freund erhalten in naher Zukunft Strafanzeigen von der Staatsanwaltschaft.


Gegen 17.25 Uhr überprüfte eine Streife der Selber Bundespolizei am ehemaligen Grenzübergang in Schirnding ein irakisches Pärchen in einem Pkw mit deutschem Kennzeichen. Während der 21-jährige Fahrer über erforderliche Reisedokumente für einen Grenzübertritt verfügte, hatte seine 20-jährige Beifahrerin auf eine Mitnahme ihres Reisepasses nach Tschechien verzichtet. Damit bekommt die junge Irakerin eine Anzeige nach dem Aufenthaltsgesetz und ihr Freund eine Strafanzeige wegen Beihilfe zur unerlaubten Einreise.

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