Selbsternannter „König von Deutschland“ Reichsbürger Peter Fitzek zu Haftstrafe verurteilt

loz//afp

Der selbsternannte König von Deutschland, Peter Fitzek, wurde zu acht Monaten Haft verurteilt. Der Reichsbürger soll eine Frau in einer Behörde in Wittenberg gestoßen und getreten haben. Die Details.

 
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Peter Fitzek (links) 2017 im Landgericht in Halle/Saale. Der selbsternannte „König von Deutschland“ wurde jetzt erneut verurteilt (Archivfoto). Foto: dpa/Hendrik Schmidt

Der „Reichsbürger“ und selbsternannte König von Deutschland, Peter Fitzek ist vor dem Amtsgericht Wittenberg zu einer Haftstrafe von acht Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Der 57-Jährige wurde wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung schuldig gesprochen, teilte ein Sprecher des Landgerichts Dessau-Roßlau am Donnerstag mit.

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Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Fitzek soll am 1. März vergangenen Jahres im Dienstgebäude des Landkreises Wittenberg eine Frau während einer Auseinandersetzung zunächst gegen eine Tür gestoßen und dann mit dem Fuß nach ihr getreten haben. Zudem habe er zwei Personen von der Bundeswehr als „Faschistenschweine“ beschimpft, als sie Hilfe leisten wollten. Die Verteidigung Fitzeks hatte den Angaben zufolge einen Freispruch gefordert.

„Reichsbürger“ und „König von Deutschland“

Fitzek hatte 2012 ein eigenes „Königreich“ ausgerufen und sich sogar krönen lassen. Er stand bereits mehrfach vor Gericht und saß auch schon unter anderem wegen unzulässiger Versicherungsgeschäfte im Gefängnis.

Das sogenannte Königreich Deutschland gilt als einer der größten Zusammenschlüsse der Reichsbürgerszene und breitet sich von Sachsen-Anhalt auch in andere Bundesländer – vornehmlich im Osten – aus. Reichsbürger erkennen die Bundesrepublik Deutschland nicht als Staat an. Ziel des Fantasiestaats ist es, ein von der Bundesrepublik Deutschland unabhängiges Staatswesen zu errichten. Fitzek verspricht unter anderem ein steuerfreies Wirtschaftssystem sowie ein zinsfreies Geldsystem und versuchte, eine eigene „Gesundheitskasse“ aufzubauen.

Seit einiger Zeit versucht die Reichsbürgergruppe, unter anderem in Sachsen Immobilien zu kaufen, um „Gemeinwohldörfer“ zu errichten. Die Gruppe um Fitzek steht in mehreren Bundesländern im Fokus des Verfassungsschutzes.

Landrat begrüßt Urteil

Der Landrat des anhaltinischen Landkreises Wittenberg, Christian Tylsch, begrüßte das Urteil: „Wer meint, sich außerhalb unserer gesellschaftlichen Regeln und Gesetze zu stellen, muss eben doch feststellen, dass wir nicht in einem Fantasiestaat, sondern in einem Rechtsstaat zusammenleben“, sagte der CDU-Politiker der Deutschen Presse-Agentur. Die von Fitzek angegriffene Frau habe über ein Sicherheitsunternehmen für die Kreisverwaltung gearbeitet. Dass Mitarbeitende bedroht und sogar angegriffen werden, dürfe nicht sein. Fitzek habe schon vor Verkündung des Urteils Hausverbot in der Verwaltung bekommen, so Tylsch.