Click & Meet in Kulmbach Viele Einzelheiten sind noch offen

Von Freitag an können die Kulmbacher mit „Click & Meet“ wieder in bisher geschlossenen Geschäften einkaufen. Aber dafür gibt es Regeln. Foto: /Peter Kneffel/dpa

Für Tage in Folge war nun die Inzidenz im Landkreis Kulmbach unter dem wichtigen Wert von 150. Das bringt zahlreiche Erleichterungen mit sich. Im Kulmbacher Landratsamt haben die Verantwortlichen zusammengestellt, was nun gilt, zumindest so lange die Werte in diesem Bereich bleiben. Offen ist laut Oliver Hempfling, dem Chef des Kulmbacher Krisenstabs aber doch noch so einiges.

 
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Kulmbach - Vor allem bei dem Thema, wie von einer Corona-Infektion Genesene ihren Status nachweisen und sich damit von einer immer wieder neuen Testpflicht befreien lassen können, gebe es noch keine genaue Regelung. Sie werde aber zeitnah aus München erwartet.

Vor allem der Einzelhandel sowie die Dienstleister und auch deren Kunden können nun mindestens für die nächste Zeit erst einmal aufatmen. Einfach so in einen Laden gehen, der nicht zu den Waren des täglichen Bedarfs zählt, geht zwar vorerst auch noch nicht im Kreis Kulmbach. Aber: „Click & Meet“ ist wieder möglich von Freitag an.

Damit ist die Öffnung von Ladengeschäften für einzelne Kunden nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum zulässig. Aber auch dabei sind wieder Regeln einzuhalten: Pro 40 Quadratmeter Ladenfläche darf sich nur ein Kunde im Geschäft aufhalten. Der Ladeninhaber muss die Daten seiner Kunden festhalten und jeder, der ein solches Geschäft betritt, muss ein negatives Testergebnis haben. Da kommen die Erleichterungen für vollständig Geimpfte und Genesene ins Spiel. Die gelten vom 6. Mai an. Am Landratsamt warten die Verantwortlichen noch auf die genauen Regelungen. „Wir müssen mit den Möglichkeiten arbeiten, die uns zur Verfügung stehen“, erklärt dazu Oliver Hempfling und merkt an: „Einen Königsweg gibt es offiziell noch nicht.“ Hempfling muss nun, wie alle Bürger, darauf warten, wie die Regelungen genau aussehen werden.

Die jetzt schon geltenden Regeln sind für viele Leute derzeit oft schwer zu überschauen. Ein Beispiel sind die Baumärkte. Handwerker und Firmen dürfen dort in allen Bereichen einkaufen, wenn sie ihre Selbstständigkeit, zum Beispiel durch einen Gewerbeschein, nachweisen. Privatleute mussten bisher aus dem Baumarkt ganz draußenbleiben. Von Freitag an können Sie ihn dann mit allen Regeln, die für Click & Meet gelten, wieder betreten. In den Kulmbacher Baumärkten sind zum Teil auch große Gartenabteilungen angegliedert. Für die gelten nochmals andere Regeln: Da darf, ohne Nachweis eines negativen Tests und ohne Terminvereinbarung, jeder rein.

Der Anregung, dass es sich bei den modernen Baumärkten mit ihrem vielfältigen Sortiment um Mischbetriebe wie Aldi, Kaufland oder auch die Drogeriemärkte handeln würde, die solchen Regeln nicht unterliegen, hatte sich der Gesetzgeber mit seinen jüngsten Regelungen nicht angeschlossen. Die Frage, wie bei diesen höchst unterschiedlichen Zutrittsbedingungen eine Vermischung der berechtigten, getesteten oder auch ungetesteten Kunden in den Märkten verhindert werden kann, vermochte auch Oliver Hempfling nicht zu beantworten. Das Landratsamt mache die Vorschriften nicht, sondern müsse sie nur umsetzen. Dabei komme die Behörde den Geschäften wie auch den Bürgern so sehr entgegen wie es nur geht. Aber, sagt Hempfling: Sein Amt könne zwar an den Rand der Leitplanken gehen, aber eben nicht darüber..

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