Software-Aktualisierung nötig Google schränkt Funktionen alter Android-Geräte ein

Martin Dudenhöffer

Wer eine ältere Version des Google-Betriebssystems Android 2.3.7. hat, bekommt ab dem 27. September Probleme bei der Anmeldung zu seinem Google-Konto. Wir geben die Details zu dieser Umstellung.

 
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Es stehen Veränderungen an: Der Google-Konzern kappt alten Android-Versionen den Zugang zu ihren Konten. Updates sind nötig. Foto: AP/Marcio Jose Sanchez

Stuttgart - Einige Android-Nutzerinnen und Nutzer müssen ab dem 27. September mit starken Einschränkungen ihrer Google-Dienste rechnen. Der amerikanische Konzern hat auf seiner Homepage mitgeteilt, dass alte Geräte mit den genannten alten Android-Versionen Probleme beim Login in ihr Google-Konto und den damit verbundenen Apps erhalten werden. „Zum Schutz Ihres Google-Kontos können Sie sich auf Android-Geräten, auf denen sich Android-2.3.7. oder niedriger ausgeführt wird, nicht damit anmelden.“

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Das betrifft Nutzer von Smartphones und Tablets, deren Betriebssystem Android auf dem Stand der Version 2.3.7. (Gingerbread) oder älter ist. Die Anmeldung in Diensten wie dem Google-Email-Programm Gmail oder dem Videoportal Youtube ist danach nicht mehr möglich. Wer dann ausgeloggt ist, wird sich nicht mehr anmelden können und eine Fehlermeldung bei der Eingabe der Zugangsdaten erhalten. Allerdings soll es sich bei rund 0,3 Prozent aller Android-Nutzer um eine geringe Anzahl handeln, die davon betroffen sind.

In diesem Video sind die Einzelheiten zur Google-Ankündigung näher beleuchtet:

Es gibt aber zwei Auswege, um weiter alle Google-Dienste nutzen zu können. Wer sein Android auf eine Version ab 3.0 updated, wird keine Probleme bei der Anmeldung haben. Für die wenigen Smartphones, die so alt sind, dass sie diese Mindestversion nicht herunterladen können, besteht zumindest noch die Möglichkeit, sich über den Browser in die Google-Konten einzuloggen, über die Links „myaccount.google.com“ beziehungsweise „mail.google.com“. Wer sich beispielsweise bei Gmail anmelden möchte, soll dies somit auch nach dem 27. September können.