Das Misslingen des Bürger- und Ratsbegehrens in diesem Jahr habe vor allem an der unverständlichen Stichfrage gelegen, hieß es im Gremium. In der Zwischenzeit hatte die Bürgerinitiative, die sich durch die missverständliche Stichfrage als Sieger des Begehrens fühlte, den Abriss des denkmalgeschützten Hauses gefordert. Doch Auflagen des Denkmalschutzes verbieten einen Abriss. Vertreter von Denkmalschutzamt und Landratsamt hatten dies bei einem Ortstermin klargestellt. Die Kommunalaufsicht habe der Kommune mitgeteilt, dass sie das Baudenkmal zu erhalten und notwendige Reparaturen durchzuführen habe und die Kosten zu hundert Prozent tragen muss. "Das ist sicher nicht im Sinne der Mehrheit der Bürger", erklärt Bürgermeister Dr. Reinhardt Schmalz.