Bayern will die aktuell gültigen Regeln der Erbschafts- und Schenkungssteuer kippen. Die Staatsregierung hat dazu das Einreichen einer „abstrakten Normenkontrolle“ vor dem Bundesverfassungsgericht (BVG) beschlossen. Auslöser war die Erhöhung der Bewertungsgrundlagen zur Berechnung der Erbschaftssteuer für Immobilien durch die Bundesregierung, die das BVG gefordert hatte. Weil aber die Steuerfreibeträge nicht auch erhöht wurden, kommt dies beim Vererben von Immobilien vor allem in den hochpreisigen Regionen Bayerns einer deutlichen Steuererhöhung gleich. Die Freien Wähler konnten sich regierungsintern mit ihrer Forderung nach einer kompletten Abschaffung der Erbschaftssteuer nicht durchsetzen. Dazu wäre in Bayern auch eine Verfassungsänderung erforderlich.