Stadtsteinach - Das Trinkwasser im Bereich der Trinkwasserversorgung Stadtsteinach innerorts (nicht betroffen sind die Ortsteile und der Bereich Eichelberg) weist mikrobiologische Verunreinigungen auf. Laut VG-Geschäftsstellenleiter Florian Puff wurden Gastronomie, Schule, Kindergarten sowie die Klinik umgehend informiert, ebenso Privathaushalte. Eine Abkoch-Anordnung muss seitens des Gesundheitsamtsamtes erlassen werden, sobald sich bereits die geringste Belastung des Trinkwassers bei den routinemässigen Wasseruntersuchungen ergeben hat. Wie die Leiterin des Gesundheitsamts, Dr. Camelia Sancu, bereits vor einer guten Woche in der Rugendorfer Bürgerversammlung erläuterte, muss nach den sehr strengen deutschen Anforderungen an die Trinkwasserqualität eine Abkoch-Anordnung erlassen werden, schon wenn ein einziges E.coli-Bakterium pro 100 Milliliter Wasser festgestellt ist. Das sei für gesunde Erwachsene nicht bedenklich, möglicherweise aber für Kranke, Geschwächte und Babies. "Wir haben dieses Jahr in mehreren Gemeinden ein Problem mit belastetem Trinkwasser", erklärte Dr. Sancu. Eine mögliche allgemeine Erklärung sei, dass 2017 besonders regenreich war. Wasser ist rein, so eine Faustregel, wenn es 50 Tage von der Erdoberfläche bis ins Grundwasser braucht, also gefiltert wird. Bei besonders viel Regen geschieht dieses Durchsickern allerdings schneller, der natürliche Filterprozess ist dann eingeschränkt. "In trockenen Jahren tritt das Problem meist nicht auf", sagt Sancu. Jedoch können auch andere Umstände Ursache für eine Wasserbelastung sein. Auch dies müsse in jedem Fall eingehend erforscht werden. Bis auf Weiteres gilt folgende Anweisungen des Gesundheitsamtes: Leitungswasser darf nur abgekocht getrunken werden. Das Wasser sollte einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über zehn Minuten abkühlen. Dann kann das Wasser verwendet werden. Zur Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden sollte ausschließlich abgekochtes Leitungswasser benutzt werden. Sobald die Trinkwasserqualität wieder einwandfrei ist, wird diese Anordnung aufgehoben.