Disney+ zieht nach
Im August 2023 kündigte Disney+ an, ebenfalls gegen Account-Sharing vorzugehen. Kürzlich gab CFO Hugh Johnston bekannt, dass ab Sommer 2024 Maßnahmen dagegen ergriffen würden. So plant Disney+ analog zum Netflix-Modell der Zusatzmitgliedschaft eine kostenpflichtige Erweiterung.
Die Grundlage dafür hat der Streaminganbieter bereits geschaffen. Zwar war das Teilen eines Disney+ Accounts nie offiziell in den Nutzungsbedingungen erlaubt. Seit Oktober 2023 wird dies dort für Deutschland ausdrücklich verboten. Personen außerhalb des Haushalts dürfen keinen Zugang zum Account erhalten. Unter „Haushalt“ versteht Disney+ die Geräte, die am Hauptwohnsitz des Kontoinhabers genutzt werden oder die Personen, die ebenfalls dort wohnen.
Wie sieht es bei anderen Streaminganbietern aus?
Andere Streaminganbieter positionieren sich bisher nicht so eindeutig. Amazon Prime Video erwähnt Account-Sharing nicht direkt in seinen Nutzungsbedingungen. Nutzer erklären sich aber damit einverstanden, dass sie die Vereinbarungen der AGBs „im Namen Ihrer selbst und aller Mitglieder Ihres Haushalts sowie anderer Personen, die den Dienst unter Ihrem Konto nutzen“ akzeptieren. Amazon scheint also keine Einwände gegen die gemeinsame Nutzung des Kontos mit Personen außerhalb des Haushalts zu haben.
WOW macht widersprüchliche Angaben. Während der Anbieter im Hilfecenter darauf hinweist, dass Abonnenten ihr Passwort nur mit vertrauenswürdigen Personen im Familien- oder Freundeskreis teilen sollten, steht in den AGBs, dass die Weitergabe des Passworts bzw. der Log-in-Daten verboten sei. WOW droht hier mit einer Strafzahlung in Höhe des sechsfachen Monatsbeitrags.
Paramount+ verbietet in seinen Nutzungsbedingungen ausdrücklich das Teilen von Accounts mit Personen außerhalb des Haushalts. Nur bei Apple TV + werden Abonnenten sogar dazu ermutigt, ihr Abo zu teilen. Über die Familienfreigabe kann eine Person mit einem Apple TV+ Abo andere Personen mit deren Apple ID einladen. Bis zu fünf Personen können Apple TV+ so mitnutzen.
Welche Konsequenzen drohen bei Account-Sharing?
Bisher ist Netflix der einzige Streaming-Anbieter, der bereits aktiv gegen das unerlaubte Teilen von Accounts vorgeht. Aber auch hier sind die Konsequenzen noch gering. Netflix kontaktiert Nutzer, bei den es Account-Sharing vermutet, per E-Mail und zeigt Alternativen auf. Nutzer können eine Zusatzmitgliedschaft oder Registrierung für ein eigenes Konto beantragen. Personen, die verbotenerweise das Konto mitgenutzten, werden ausgeloggt. Theoretisch können Streaminganbieter das Konto bei Account-Sharing sperren, wenn dies in den Nutzungsbedingungen untersagt wird.
Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei „WBS.LEGAL“ Christian Solmecke erklärte dem Web-Portal „Netzwelt“, dass Anbieter härter vorgehen könnten. Sie könnten Schadensersatz vom Kontoinhaber verlangen, also den Betrag, der dem Anbieter durch das Account-Sharing entgangen ist. Sollte der Anbieter zusätzlich einen Dienstleister beauftragt haben, der das Account-Sharing ermittelt hat, können die Kosten dafür vom Nutzer verlangt werden. Solmecke ist kein Fall bekannt, in dem ein Streaminganbieter Schadensersatz forderte. Er vermutet aber, dass dies bald zu erwarten sei, da die Anbieter schon länger gegen Account-Sharing vorgingen.