Streik bei ÖPNV und Kitas Zuhause bleiben – ist das erlaubt?

Annika Mösl

In den vergangenen Wochen wurde im öffentlichen Nahverkehr, an Flughäfen oder in Kitas immer wieder gestreikt – und es soll weitergehen. Oft schränken die Streiks Arbeitnehmer ein. Aber dürfen diese dann zuhause bleiben?

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Streiks der letzten Wochen legten viele Bereiche des öffentlichen Lebens lahm. (Symbolbild) Foto: dpa/Sina Schuldt

Wenn die öffentlichen Verkehrsmittel streiken, kann es für einige Arbeitnehmer schwierig werden, an den Arbeitsplatz zu gelangen. Ebenso verhält es sich, wenn Kitas streiken und man daheim bleiben muss, um auf die Kinder aufzupassen. Doch ist es erlaubt, der Arbeit fern zu bleiben, wenn gestreikt wird?

Nach der Werbung weiterlesen

Sind beim Streik die öffentlichen Verkehrsmittel wie die Bahn oder der Nahverkehr betroffen, müssen Arbeitnehmer trotzdem auf der Arbeit erscheinen. Das liegt daran, dass man als Arbeitnehmer das sogenannte Wegerisiko hat. Das bedeutet, dass Beschäftigte für den Weg zur Arbeit und das pünktliche Erscheinen dort selbst verantwortlich. So heißt es beispielsweise bei der Industriegewerkschaft IG Metall.

Absprachen mit Vorgesetzten sind wichtig

Im Falle eines Streiks von öffentlichen Verkehrsmitteln, der die Anreise zur Arbeit einschränkt, empfiehlt es sich, mit Kollegen eine Fahrgemeinschaft zu gründen oder sich mit dem Vorgesetzten abzusprechen. So kann man laut der IG Metall am Streiktag womöglich auch im Homeoffice arbeiten. Wer nicht am Arbeitsplatz erscheinen kann, müsse das dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen.

Etwas anders ist die rechtliche Lage, wenn Kitas streiken. Eltern dürfen, wenn Kitas bestreikt werden, zuhause bleiben und sich um ihre Kinder kümmern. Das liegt am Paragrafen 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Dort steht, dass Arbeitnehmer für „eine nicht erhebliche Zeit“ nicht zur Arbeit gehen müssen, wenn der Grund nicht bei ihnen selbst liegt. Darunter fällt ein Kitastreik. In einem Arbeits- oder Tarifvertrag könne das jedoch anders geregelt sein – darauf weist Verdi hin.

Voraussetzung dafür, dass Eltern beim Kitastreik daheim bleiben, ist allerdings, dass es keine andere Möglichkeit gibt, die Kinder zu betreuen. Deshalb sollten zuerst Großeltern oder Babysitter in Erwägung gezogen werden. Ist das keine Option, dürfen die Arbeitnehmer daheim bleiben, wenn gestreikt wird. In manchen Fällen kann auch hier das Homeoffice eine Lösung sein. Wenn der Streik mit Vorlauf angekündigt wurde, müssen die Eltern sich nach Angaben von Verdi jedoch um eine Ersatzbetreuung bemühen, da sie dann nicht durch den Paragrafen 616 geschützt sind.