Es ist von Vorteil, wenn man seine Zunge im Griff hat. Selbst dann, wenn man gereizt wird. Andernfalls kann es teuer werden. Diese Erfahrung machte nun ein 32-Jähriger, der sich vor dem Amtsgericht Kulmbach zu verantworten hatte - wegen Beleidigung und Bedrohung. Zur Vorgeschichte: Im Mai dieses Jahres hatte der Angeklagte eine verbale Auseinandersetzung mit einem Mann in Mainleus. Der Bruder des Beschuldigten lebt dort mit ihm in der gleichen Unterkunft. Im Haus kam es immer wieder zu Ruhestörungen. So auch am Abend des 13. Mais.