Muss man den Austritt erklären?
Nein, begründen muss man den Austritt nicht. Um auszutreten, müssen Kirchenmitglieder persönlich vor einer staatlichen Stelle erscheinen – online aus der Kirche austreten geht (bislang) nicht. Verheiratet können den Austritt im Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister eintragen lassen, auf die Befreiung von der Kirchensteuer hat das keinen Einfluss. Der Austritt wird erst wirksam, wenn die Erklärung bei der zuständigen Stelle eingegangen ist.
Welche Dokumente benötigt man?
Folgende Dokumente sind bei der Erklärung notwendig:
- ein Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- möglicherweise Familienstammbuch, Geburtsurkunden Ihrer Kinder oder Ehe-/Lebenspartnerschaftsurkunde, wenn für diese der Austritt beantragt werden soll
- Bargeld (bis zu 60 Euro für die Gebühren)
Kostet der Austritt etwas?
Ja. Im Südwesten legen die Gemeinde und Städte diese Gebühr fest. In der Regel werden zwischen 6,50 und 75 Euro verlangt.
Was gibt es sonst noch zu beachten?
Die Behörde stellt eine Bescheinigung aus. Diese sollte gut aufbewahrt werden – da beispielsweise Forderungen des Finanzamts zur Kirchensteuer damit abgewendet werden können. Nach dem Tag, an dem die Niederschrift unterzeichnet wurde, ist der Kirchenaustritt wirksam.
Zum Ende des laufenden Monats des Austritts wird dann auch keine Kirchensteuer mehr fällig. Das Einwohnermeldeamt und das Finanzamt informieren die zuständige Stelle, die auch Ihren Arbeitgeber über Ihren Austritt informiert.
Was spricht für einen Verbleib in der Kirche?
Die Kirchensteuer ist vor allem für diejenigen viel, die schon wenig im Geldbeutel haben. Und die Steuer zu sparen ist verlockend. Aber, es gibt auch Nachteile bei einem Kirchenaustritt. Für den einzelnen kann sich das ganz konkret auf den Beruf auswirken: Die Kirchen in Deutschland sind unter anderem Träger von Krankenhäusern, Altenheimen, Schulen und Kindergärten sowie sozialen Einrichtungen. In diesen Einrichtungen gilt ein besonderes Arbeitsrecht, das es den kirchlichen Trägern erlaubt, bei der Besetzung von Arbeitsplätzen Kirchenmitglieder zu bevorzugen bzw. Nichtkirchenmitglieder auszuschließen.
Wer kirchlich heiraten möchte muss, wenig verwunderlich, Mitglied in der Kirche sein. Bei Taufe und Konfirmation bzw. Firmung wünschen die Kirchen, dass beide Eltern Mitglieder der Kirche sind. Auch auf eine kirchliche Beerdigung kann in der Regel nur hoffen, wer zu einer der Kirchengemeinschaften gehört.
In erster Linie kommen die Kirchensteuern aber der Allgemeinheit zu Gute. Viele Menschen, die beispielsweise psychische Probleme haben, in Lebenskrisen geraten, keine Wohnung haben oder vor Krieg und Terror fliehen, werden in kirchlichen Einrichtungen betreut und aufgefangen, die zur Diakonie oder Caritas gehören.