Ein Paukenschlag zum Thema Sterbehilfe war das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 26. Februar 2020. Es hat das Recht auf selbstbestimmtes Sterben betont. Dieses Recht schließe auch die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und hierbei auf freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen.