Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte die teilweise Legalisierung am Mittwoch erneut verteidigt. Wenn man nichts täte, sei ja nicht zu erwarten, dass irgendetwas besser werde, sagte der SPD-Politiker mit Blick auf einen wachsenden Schwarzmarkt und mehr konsumierende Kinder und Jugendliche. "Wir wollen wirklich dem Schwarzmarkt in aller Härte begegnen." Dort werde mittlerweile versucht, durch Beimengungen und toxische Konzentrationen eine Sucht schneller herzustellen. Lauterbach betonte, dass das Strafmaß für kriminelle Abgaben an Kinder und Jugendliche deutlich erhöht werde. Das bedeute: "Wenn also ein 21-Jähriger regelmäßig an 17-Jährige abgibt, Haft von nicht weniger als zwei Jahren."
Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach brachte erneut den Klageweg ins Spiel. "Nach der Bundesratssitzung liegt nun die finale Fassung des Konsum-Cannabisgesetzes sowie die neue Protokollerklärung der Bundesregierung vor", sagte die CSU-Politikerin. "Bayern prüft die Dokumente eingehend, ob sich Spielräume für eine Klage ergeben." Die Ministerin hatte sich vor gut zwei Wochen allerdings bereits skeptisch zu den Chancen einer möglichen Klage geäußert.
Das nach jahrzehntelangen Diskussionen besiegelte Gesetz zur Legalisierung von Cannabis stellt eine Zäsur in der deutschen Drogenpolitik dar. Es erlaubt Besitz und Anbau der Droge für Volljährige mit zahlreichen Vorgaben zum Eigenkonsum. Zum 1. Juli sollen dann auch nichtgewerbliche Vereinigungen zum gemeinschaftlichen Anbau an den Start gehen können. Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig hatte das Gesetz am Mittwoch unterschrieben, es tritt kommenden Montag, am 1. April, in Kraft.