Noch bis Ende März können Ärzte die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für bis zu sieben Tage auch einfach per Telefonat mit dem Erkrankten ausstellen. Diese Ausnahmeregelung wurde im Zuge der Corona-Pandemie erlassen. Sie gilt vorerst noch bis zum 31. März.
Zuhause bleiben, wenn das Kind krank ist
Eine gewisse Zeit zuhause bleiben kann man im Übrigen auch, wenn das eigene Kind krank ist. In der Regel sind das bis zu fünf Tage, wenn das zu kranke Kind jünger als zwölf Jahre alt ist. Das entfallende Gehalt wird dann von der Krankenkasse durch das Kinderkrankengeld übernommen. Jeder Elternteil kann dies bis zu 20 Tage im Jahr je Kind in Anspruch nehmen, Alleinerziehende sogar 40 Tage je Kind. Die Eltern benötigen dafür aber eine Bestätigung vom Arzt, dass die Betreuung des Kindes zuhause notwendig ist. Das Attest darüber sollte vom Arzt schon am ersten Krankheitstag ausgestellt und den Arbeitgeber übermittelt werden.