Folgt man der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Hof, muss sich am 8. Februar 2017 im Operationssaal Schreckliches zugetragen haben. Der Eingriff an der Luftröhre wurde durchgeführt von zwei Ärzten, einem Pneumologen H. und dem Arzt P., Urologe und „Laserbeauftragter“ der Klinik. Dem Patienten M. war am 7. März 2016 in einem anderen Krankenhaus zur Erweiterung der Luftröhre ein sogenannter Dumon Stent aus Silikon in die Luftröhre eingesetzt worden, 18 Millimeter breit, vier Zentimeter lang, einen Millimeter dick. Die Ärzte wollten den Stent wieder aus der Luftröhre entfernen: Arzt H. ging laut Anklage davon aus, dass der Stent nicht mehr zur Erweiterung der Luftröhre erforderlich gewesen sei. Er plante zunächst, den Stent endoskopisch zu entfernen. Dazu sollte unter Vollnarkose und Verwendung eines Beatmungsgeräts ein sogenanntes Tracheoskop in der Luftröhre platziert, der Haltefaden am Stent mittels eines Lasers durchtrennt, und der Stent anschließend mechanisch aus der Luftröhre entfernt werden.