Wie Gerichtsmediziner feststellten, starb der 44-Jährige an den Folgen der Verletzungen, die er in der Nacht zuvor erlitten hatte. Neben dem Rippenreihenbruch waren dies ein Einriss in der Speiseröhre und massive Verletzungen im Mund- und Rachenraum. Letztlich erstickte er am Tag nach der Sauftour über Stunden an seinem eigenen Blut. Der ganze Körper war von Hämatomen übersät. All das könne nur eine Folge schwerer Misshandlungen sein. Mit einem Sturz auf einen Tisch sei dies nicht zu erklären, erläuterte Professor Peter Betz, der Leiter der Gerichtsmedizin an der Universität Erlangen, im Gerichtssaal.
Nach der Tat hatte zunächst der 19-jährige Robin R. die Schuld an den Verletzungen auf sich genommen. Den ersten Polizisten vor Ort berichtete er, Uwe S. „einen aufs Auge“ gegeben zu haben. Deshalb sitzt Robin R., anders als Andre S., den er als väterlichen Freund bezeichnet, in Untersuchungshaft.
In der Hauptverhandlung belastete er nun erstmals Andre S. schwer. Dieser habe sich sehr geärgert, dass sich der betrunkene Uwe S. so daneben benommen habe und trotz Aufforderung die Wohnung verlassen wollte. Deshalb habe er ihn über Stunden mit starken Faustschlägen traktiert und später ins Bad geschickt, damit er ihm nicht die ganze Wohnung mit seinem Blut verschmutze. Als Andre. S. am nächsten Morgen zur Arbeit ging, sei Uwe S. auf allen vieren vom Bad zum Wohnzimmersofa gekrochen.
Später am Tag habe der 44-Jährige sich plötzlich eingenässt und habe auf Ansprachen und Rütteln nicht mehr reagiert. Deshalb habe er die Notfallnummer gewählt und bis zum Eintreffen der Sanitäter Wiederbelebungsmaßnahmen durchgeführt – letztlich vergebens. Nach Überzeugung des Gerichtsmediziners muss Robin R. jene Schläge geführt haben, die letztlich zum Tod von Uwe S führten. Es bestehe ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen den Verletzungen und dem Ersticken durch das Blut. Andre S. komme als Verursacher nicht in Frage, da er ja am Morgen die Wohnung verlassen habe.
Beiden Angeklagten wirft die Staatsanwaltschaft Körperverletzung mit Todesfolge und Totschlag durch Unterlassen vor.
Einen überaus zwiespältigen Eindruck hinterließ vor Gericht das Rettungsteam, das an jenem Abend in die Rehauer Wohnung gerufen wurde. Sowohl die beiden Rettungssanitäter als auch die Notärztin sagten aus, dass Uwe A. intubiert und beatmet wurde und dies auch ohne Schwierigkeiten möglich gewesen sei. Der Brustkorb habe sich gehoben und gesenkt. Nach der Ansicht von Professor Betz kann dies nicht der Wahrheit entsprechen. Bei der Obduktion stellten er und seine Mitarbeiter fest, dass der Mundraum des Toten voller Blut war, sogar eine Zwei-Euro-Münze fand sich darin. Die Luftröhre war vollkommen mit Blut gefüllt. Betz knapp und bündig: Eine fachgerechte Beatmung könne es gar nicht gegeben haben.
Der Prozess wird fortgesetzt.