Die am Mittwoch zu einem Großteil niedergebrannte Ferienunterkunft im Elsass hat nicht den Vorschriften für derartige Herbergen entsprochen. Die Unterkunft sei den „obligatorischen“ Sicherheitsüberprüfungen nicht unterzogen worden, sagte die stellvertretende Staatsanwältin der nahegelegenen Stadt Colmar, Nathalie Kielwasser, am Donnerstag der Nachrichtenagentur AFP. Zudem hätten ihr die „Eigenschaften“ zum Empfang von Übernachtungsgästen gefehlt.